Ich berate und vertrete sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vom Arbeitsvertrag bis zum Zeugnis. Dazu gehören insbesondere folgende Themen:
- Arbeitsrecht (inkl. Arbeitsrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes - TVöD und AVR)(Merke: Für die bei einem öffentlichen Dienstgeber oder im Bereich der Kirchen angestellten Arbeitnehmer gilt das allgemeine Arbeitsrecht, soweit sich nicht aus der Sonderstellung des Arbeitgebers etwas anderes ergibt.)
- Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag (Merke: Ein Vertrag dient der einvernehmlichen Regelung eines Rechtsverhältnisses. Anders als bei der einseitigen Kündigung werden durch den Aufhebungsvertrag die Konditionen der Beendigung bzw. durch den Abwicklungsvertrag die Konditoinen der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart. Für die Vertragsverhandlungen sollten Sie einen starken Partner an Ihrer Seite haben.)
- Befristung (Merke: Werden Mitarbeitende über das Befristungsende hinaus weiterbeschäftigt, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.)
- Arbeitsvertrag (Merke: Auch mündliche Arbeitsverträge sind wirksam. Arbeitnehmer können gemäß Nachweisgesetz einen schriflichen Nachweis der wichtigsten Arbeitsbedingungen verlangen.
- Gehalt (Merke: Der Arbeitgeber kommt automatisch in Verzug, wenn er bis zum vereinbarten Termin nicht zahlt. Bei Verzug muss er Zinsen zahlen. Der Arbeitgeber kann auch in Verzug kommen, wenn er die angebotene Arbeitskraft nicht annimmt.)
- Urlaub (Merke: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, den Urlaub bis zu einem bestimmten Termin zu nehmen, weil er sonst verfällt.)
- Abmahnung (Merke: Eine Abmahnung muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden.)
- Kündigung (Merke: Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam. Das bedeutet, eine Kündigung kann von beiden Arbeitsvertragsparteien nur auf Papier und mit Unterschrift ausgesprochen werden.)
- Mobbing (Merke: Mobbing ist kein rechtlich definierter Begriff. Die Besonderheit besteht darin, dass das Zusammentreffen verschiedener Verhaltensweisen zu einer Rechtsfolge führen kann, die sich bei der einzelnen Betrachtung nicht ergeben würde.)
- Zeugnis (Merke: Es ist inzwischen anerkannt, dass in einem Zeugnis üblicherweise auch eine Dankesformel enthalten sein muss.)
- Arbeitslosengeld (Merke: Nicht jede Arbeitnehmerkündigung führt automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.)
- geringfügige Beschäftigung (Merke: Geringfügige Beschäftigte sind ganz normale Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten, für die aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Besonderheiten gelten.)